Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung 2011
Rechtsgrundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum in Sachsen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2011), Fördergegenstand A 1.4..
Zusätzlich sind Details zum Förderverfahren in den Verfahrensbestimmungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum nach der Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2011) geregelt.
