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Beihilferechtliche Genehmigungen EU

 

Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum in Sachsen nach der RL ILE/2011 erfolgt:

entweder
-aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des Gemeinschaftsaufgabe Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), Förderbereich Verbesserung der ländlichen Strukturen, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B : Breitbandversorgung ländlicher Räume

oder
-aus Mitteln aus den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes ELER) auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen EPLR).

Die beihilferechtlichen Grundlagen für die Förderverfahren nach der RL ILE/2007 sind:


Für GAK- Mittel (Bund): Staatliche Beihilfe N 368/2009 in Verbindung mit N 115/2008 Deutschland, N 368/2009 genehmigt am 23.12.2009

Für ELER-Mittel (EU): Staatliche Beihilfe N 383/2009 in Verbindung mit N 150/2008– Freistaat Sachsen, N 383/2009 genehmigt am 09.02.2010

Eckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur bedarfsgerechten Breitbandversorgung des Ländlichen Raums im Freistaat Sachsen

 
 

Hier finden Sie Information zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum.

Ebenso können Sie hier Informationen des Breitbandgrundsatz des Bundes nachlesen.

 
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